AGB

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im Geschäftsverkehr zwischen mir (im Folgenden Übersetzerin) und meinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber; Übersetzerin und Auftraggeber im Folgenden jeweils auch Vertragspartei). Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.


1.2. Mit dem Abschluss des Vertrags erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an, wenn im Vertrag die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart ist. Dem Auftraggeber werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Verlangen jederzeit kostenfrei in Textform (§ 126b BGB) überlassen.


1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Übersetzerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.


1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Verträge zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.


2. Pflichtinformationen für Verbraucher

Die Übersetzerin räumt Auftraggebern, die Verbraucher sind, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung ein.


Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich ( Yishan Bu - Übersetzerin, OMNITURM 16.09, Große Gallusstraße 16 - 18, 60312 Frankfurt am Main, ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten­stehende Muster-Widerrufsformular verwenden.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Widerrufsfolgen


Wenn Sie den Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass mit der Leistungserbringung (z.B. die Erstellung einer Übersetzung) während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie mir im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.


Ende der Widerrufsbelehrung


2.2. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dazu das nachfolgende Formular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht verpflichtend).


– An
Yishan Bu - Übersetzerin,
OMNITURM 16.09,
Große Gallusstraße 16 - 18,
60312 Frankfurt am Main:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________________________________________
– Bestellt am: ______________
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s)
– Datum


3. Verschwiegenheitserklärung

3.1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt werden und die nicht Gegenstand öffentlicher Verhandlung waren, Stillschweigen zu bewahren.


3.2. Die Übersetzerin trägt Sorge dafür, dass keine unbefugte Kenntnisnahme von dem Inhalt der ihr anvertrauten Dokumente erfolgt. Sie hat Gehilfen, die berufsmäßig bei ihrer Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.


3.3. Die Übersetzerin bietet dem Auftraggeber an, eine gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarung zu schließen.


4. Vertragsschluss

4.1. Auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E-Mail unterbreitet die Übersetzerin dem Auftraggeber ein Angebot für die von ihm gewünschte Leistung. Angebote der Übersetzerin sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.


4.2. Erteilt der Auftraggeber der Übersetzerin aufgrund eines unverbindlichen Angebots einen Auftrag, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn die Übersetzerin dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrags schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bestätigt hat.


4.3. Liegt das verbindliche Vertragsangebot einer Vertragspartei zum Zeitpunkt der Annahme durch die andere Vertragspartei mehr als 14 Tage zurück, so kann die anbietende Vertragspartei innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Zugang der Annahmeerklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bereits empfangene Leistungen sind von den Vertragsparteien zurückzugewähren. Die Geltendmachung von darüber­hinausgehenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, gegen die jeweils andere Vertragspartei ist in diesem Fall ausgeschlossen.


5. Leistungspflichten der Übersetzerin

5.1. Übersetzungsleistungen umfassen die schriftliche Übertragung schriftlicher Texte in eine andere Sprache. Die mündliche Übertragung ist nicht Bestandteil von Übersetzungsleistungen. Dolmetschleistungen umfassen die mündliche Übertragung von Reden in eine andere Sprache. Schriftliche Übertragungen sind nicht Bestandteil von Dolmetschleistungen. Beratung, Textgestaltung, Lektorat, Textmontage, Herstellung von HTML- / XML- Dokumenten etc. sind sonstige Leistungen der Übersetzerin und nicht Bestandteil von Übersetzungs- oder Dolmetschleistungen.


5.2. Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sind von der Übersetzerin höchstpersönlich zu erbringen.


5.3. Die Übersetzerin verpflichtet sich, Texte oder Reden ohne Kürzung oder sinnentstellende Veränderung in die Zielsprache zu übertragen. Sofern dies zum Verständnis eines Textes oder einer Rede in der Zielsprache erforderlich oder zweckmäßig ist, wird die Übersetzerin geeignete Kommentare, Fußnoten o.ä. ergänzen und/oder Korrekturen offensichtlicher Fehler vornehmen; derartige Ergänzungen oder Korrekturen werden von der Übersetzerin kenntlich gemacht.


6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

6.1. Bei Erteilung eines Übersetzungsauftrags unterrichtet der Auftraggeber die Übersetzerin rechtzeitig über Ausführungsmerkmale der Übersetzung (z.B. Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (z.B. Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).


6.2. Bei Erteilung eines Dolmetschauftrags unterrichtet der Auftraggeber die Übersetzerin rechtzeitig über Ausführungsmerkmale des Auftrags (z.B. konsekutives oder simultanes Dolmetschen, Veranstaltungsrahmen, Veranstaltungsort, zu verwendende Technik, etc.). Der Auftraggeber hat die für die gewünschte Dolmetschart erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Möglichst frühzeitig, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Leistungstermin, übersendet der Auftraggeber der Übersetzerin zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung geeignete, vollständige Unterlagen (z.B. zu dolmetschender Vertragstext, Veranstaltungsprogramm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte, Redemanuskripte etc.).


6.3. Es ist Sache des Auftraggebers, auf die Wahrung der Rechte Dritter zu achten. Die Übersetzerin trifft diesbezüglich keine Prüfungspflicht.


7. Vergütung, Rechnungsstellung

7.1. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Umfang, Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Die Vergütung für Übersetzungs- und Dolmetschleistungenleistungen unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.


7.2. Dolmetsch- und sonstige Leistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Bei Tätigkeiten außerhalb des Büros der Übersetzerin beginnt die abrechenbare Zeit mit dem Verlassen des Büros und endet mit der Rückkehr ins Büro.


7.3. Eine Leistung oder Lieferung kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.


7.4. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig.


7.5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, Rechnungen im PDF-Format per E-Mail zu erhalten.


8. Aufwendungsersatz

Angemessene Reisekosten und sonstige Aufwendungen werden der Übersetzerin vom Auftraggeber auf Nachweis gesondert erstattet. Soweit die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Dolmetscher oder Übersetzer Aufwendungspauschalen vorsieht, kann die Übersetzerin diese geltend machen.


9. Nutzungsrechte

9.1. Die Übersetzerin räumt dem Auftraggeber im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an durch ihre vertragliche Leistung geschaffenen Werken ein.


9.2. Die Aufzeichnung oder Übertragung von Dolmetschleistungen der Übersetzerin ist nur mit ihrer vorherigen Zustimmung zulässig.


10. Gewährleistung

10.1. Die Übersetzerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Vorschriften des BGB zum Werkvertrag.


10.2. Die Übersetzerin behält das Recht der Nacherfüllung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte auf Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu.


10.3. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von einem Auftraggeber, der Unternehmer ist, unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.


11. Haftung

11.1. Die Übersetzerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Garantien haftet die Übersetzerin verschuldensunabhängig.


11.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Übersetzerin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

12.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist Erfüllungsort Frankfurt am Main.


12.2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union oder ist sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Die Befugnis, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).


12.4. Vertragssprache ist deutsch.


13. Textformerfordernis

13.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


13.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.



- Stand: April 2025 -



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