AGB

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle, auch künftige, Verträge im Geschäftsverkehr zwischen mir (im Folgenden "Übersetzerin") und meinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.


1.2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die Übersetzerin diesen ausdrücklich zustimmt.


2. Pflichtinformationen für Verbraucher

2.1. Die Übersetzerin räumt Auftraggebern, die Verbraucher sind, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung ein.


Verbraucher ist gemäß § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2.1.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich ( Yishan Bu - Übersetzerin, OMNITURM 16.09, Große Gallusstraße 16 - 18, 60312 Frankfurt am Main, ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Widerrufsfolgen


Wenn Sie den Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass mit der Leistungserbringung (zum Beispiel die Erstellung einer Übersetzung) während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie mir im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.


Ende der Widerrufsbelehrung


2.1.2. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dazu das nachfolgende Formular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht verpflichtend.)


– An
Yishan Bu - Übersetzerin,
OMNITURM 16.09,
Große Gallusstraße 16 - 18,
60312 Frankfurt am Main:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _______________________________________________
– Bestellt am: ______________
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s)
– Datum


2.2. Ich weise darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellt. Diese ist abrufbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr.


3. Verschwiegenheitserklärung

3.1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, Verschwiegenheit zu bewahren und Tatsachen, die ihr bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt werden und die nicht Gegenstand öffentlicher Verhandlung waren, weder zu verwerten noch Dritten zur Kenntnis zu geben. Sie trägt Sorge dafür, dass keine unbefugte Kenntnisnahme von dem Inhalt der ihr anvertrauten Dokumente erfolgt.


3.2. Die Übersetzerin bietet dem Auftraggeber an, eine gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarung zu schließen.


4. Vertragsschluss

4.1. Auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage oder Anfrage per E-Mail unterbreitet die Übersetzerin dem Auftraggeber ein Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung bzw. Leistung. Angebote der Übersetzerin sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.


4.2. Erteilt der Auftraggeber der Übersetzerin aufgrund eines unverbindlichen Angebots einen Auftrag, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn die Übersetzerin dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrages schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bestätigt hat.


5. Leistungspflichten der Übersetzerin

5.1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text persönlich und ohne Kürzung oder sinnentstellende Veränderung in die Zielsprache zu übertragen. Sofern dies zum Verständnis des Textes in der Zielsprache erforderlich oder zweckmäßig ist, wird die Übersetzerin geegnete Kommentare, Fußnoten o.ä. einzufügen und/oder Korrekturen offensichtlicher Fehler vorzunehmen; derartige Ergänzungen oder Korrekturen werden von der Übersetzerin kenntlich gemacht.


5.2. Textgestaltung, Lektorat, Textmontage, Herstellung von HTML- / XML- Dokumenten etc. sind nicht Bestandteil der Übersetzungsleistung. Sofern vom Auftraggeber gewünscht, sind solche Leistungen gesondert zu vergüten.


6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.


6.2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).


6.3. Es ist Sache des Auftraggebers, auf die Wahrung der Rechte Dritter zu achten. Die Übersetzerin trifft diesbezüglich keine Prüfungspflicht.


7. Vergütung

7.1. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Umfang, Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Die Vergütung für Übersetzungsleistungen unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht. Andere Leistungen als Übersetzungsleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei die Abrechnung in Intervallen von sechs Minuten erfolgt. Bei Tätigkeiten außerhalb des Büros der Übersetzerin beginnt die abrechenbare Zeit mit dem Verlassen des Büros und endet mit der Rückkehr ins Büro. Angemessene Reisekosten und sonstige Auslagen werden der Übersetzerin gesondert erstattet.


7.2. Eine Leistung oder Lieferung kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.


7.3. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig.


8. Nutzungsrechte

Die Übersetzerin räumt dem Auftraggeber im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an durch ihre vertragliche Leistung geschaffenen Werken ein.


9. Gewährleistung

9.1. Die Übersetzerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag.


9.2. Die Übersetzerin behält das Recht der Nacherfüllung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte auf Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu.


9.3. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von einem Auftraggeber, der Unternehmer ist, unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.


10. Haftung

10.1. Die Übersetzerin haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Garantien haftet die Übersetzerin verschuldensunabhängig.


10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Übersetzerin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

11.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist als Erfüllungsort Frankfurt am Main vereinbart.


11.2. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union oder ist sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Die Befugnis, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).


11.4. Vertragssprache ist deutsch.


12. Textformerfordernis

12.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


12.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.


13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Lücken im Vertrag.




    Yishan Bu - Übersetzerin
OMNITURM 16.09
Große Gallusstraße 16 - 18
60312 Frankfurt am Main
   
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