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Urkundsübersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Gerne fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten an, beispielsweise von Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden, Ehefähigkeitszeugnissen, Hukou, Wohnsitzbescheinigungen, Schul- und Hochschulzeugnissen, Führungszeugnissen, Arbeitszeugnissen sowie Personenausweisen, Reisepässen und Führerscheinen.

Ich übersetze Ihre Unterlagen präzise, vertraulich und unter strikter Beachtung der formalen Anforderungen der jeweiligen Behörden in Deutschland und China.

Beglaubigung und Anerkennung

Übersetzen Dokument

Als vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main allgemein ermächtigte Übersetzerin für die chinesische Sprache bin ich berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Urkundenübersetzungen zu bescheinigen.

Jede Übersetzung wird hierfür mit meinem Amtsstempel, meiner Unterschrift und dem gesetzlich vorgeschriebenen Beglaubigungsvermerk versehen.

Von mir beglaubigte Übersetzungen werden von allen Behörden, Ämtern, Standesämtern, Universitäten und Gerichten in ganz Deutschland sowie EU-weit anerkannt.

Meine Übersetzungen aus dem Deutschen und Englischen ins Chinesische werden ebenso von den zuständigen Stellen in China anerkannt.

Einreichung der Dokumente

Sie können mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder Post zusenden. Das Originaldokument müssen Sie mir in der Regel nicht im Original vorlegen – eine gut lesbare Scan-Kopie oder ein hochwertiges Foto genügt. Bitte achten Sie auf eine hohe Bildqualität, da der Ausdruck Ihres Scans der fertigen Übersetzungsurkunde beigefügt wird.

Bearbeitungszeit und Versand

In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis fünf Werktage. Die fertige Übersetzungsurkunde können Sie anschließend in Frankfurt abholen. Auf Wunsch versende ich die Urkunde wahlweise per Post oder per Einwurf-Einschreiben an Ihre Anschrift.

In dringenden Fällen biete ich Ihnen nach Absprache gerne eine Expressbearbeitung an.

Kosten

Ich berechne meine Leistungen nach dem Umfang, der Schwierigkeit und der Dringlichkeit des Auftrags.

Die Vergütung für Übersetzungen berechne ich grundsätzlich nach Normzeilen (55 Anschläge, bemessen nach der deutschen Sprachfassung) entsprechend den Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Für bestimmte Urkundenübersetzungen gelten Pauschalpreise (siehe Tabelle).

Dolmetscherleistungen berechne ich nach Zeitaufwand und Schwierigkeit.

DOLMETSCHEN:
nach Zeitaufwand und Schwierigkeit auf Anfrage
ÜBERSETZEN:
pro Normzeile, nach Schwierigkeit € 1,95 bis € 4,20
PAUSCHALPREISE:
Führerschein € 60,-
Geburts­urkunde, Ehe­fähigkeits­zeugnis, Heirats­urkunde / Ehe­urkunde € 80,- bis € 120,-
Andere Zeugnisse auf Anfrage
ZUSCHLÄGE:
Versand (Deutschland) + € 2,-
per Einwurf-Einschreiben (Deutschland) + € 2,35
weitere Übersetzungsurkunde + € 15,-
digitale Übersetzungsurkunde (PDF mit q.e.S.) + € 15,-
handschriftlicher oder schwer lesbarer Text + 20 % bis 50 %
Expressbearbeitung + 20 % bis 50 %

Alle Preise sind Endpreise zzgl. evtl. Versandkosten.

Kontakt

Für ein unverbindliches Angebot senden Sie mir bitte einen Scan oder ein Foto Ihrer Urkunde. Bitte teilen Sie mir zudem Ihre gewünschte Frist sowie den Verwendungszweck (z. B. zur Vorlage bei einem bestimmten Standesamt oder Konsulat) mit. So kann ich sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen von vornherein berücksichtigt werden.

Anfragen können Sie jederzeit per E-Mail an E-Mail anzeigen oder über mein Kontaktformular richten.

Ihre Unterlagen und persönlichen Angaben behandle ich selbstverständlich streng vertraulich.